Hintergrundinformationen

Datenerhebung

Die Daten für den Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer Kärnten werden auf Basis von regelmäßigen Anfragen bei den Kärntner Gemeinden erhoben. Die Erhebung für das Jahr Schul- bzw. Kindergartenjahr 2023 fand zwischen November 2023 und Jänner 2024 statt. Bis Juli 2024 konnten zudem Daten nachgereicht werden.

Abgefragt wurden Informationen zum Kinderbetreuungsangebot in den Gemeinden für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Es wurden Detailinformationen zu Kindertagesstätten, Kinderkrippen (bis 2024), Kindergärten, alterserweiterten Gruppen, Horten sowie schulischer Nachmittagsbetreuungsangebote zur Darstellung im Kinderbetreuungsatlas Kärnten erhoben. Zusätzliche Kinderbetreuungsangebote wie die Verfügbarkeit von Tageseltern, schulischer Nachmittagsbetreuung für 10- bis 14-Jährige sowie Frühaufsicht in Volksschulen wurden ebenfalls abgefragt.

Erfasst wurden zudem Gemeindekooperationen, die es Kindern aus einer Gemeinde erleichtern, Kinderbetreuungseinrichtungen in anderen Gemeinden zu besuchen und die Verfügbarkeit von Tageseltern.

Familienprofil

Mit dem Anlegen eines Familienprofils ist die passgenaue Suche von Kinderbetreuungsangeboten in den Kärntner Gemeinden möglich. Jedem Familienprofil können mehrere Kinderprofile mit unterschiedlichem Alter und Anforderungen (z.B. Fremdsprachen, Inklusionsgruppe, etc.) hinzugefügt werden.

Als Suchergebnis werden alle Kinderbetreuungseinrichtungen in einer bestimmten Region angezeigt, die auf die Suchkriterien der unterschiedlichen Kinderprofile zutreffen. So können für mehrere Kinder gleichzeitig geeignete Kinderbetreuungseinrichtungen gesucht werden. Einrichtungen, die für mehrere der angelegten Kinderprofile gleichzeitig geeignet sind, werden gesondert ausgewiesen.

Die Gemeinde Grafenstein hat keine Daten übermittelt. Eine Suche nach Kinderbetreuungseinrichtungen in dieser Gemeinde ist daher nicht möglich und es werden bei Eingabe der betroffenen Gemeinde nur Kinderbetreuungseinrichtungen in den umliegenden Gemeinden angezeigt.

Auch in Klagenfurt am Wörthersee ist die Suche aufgrund der mangelnden Datenverfügbarkeit eingeschränkt und Einrichtungen können bei der Auswahl von zusätzlichen Angeboten teilweise nicht angezeigt werden.

Betreuungseinrichtungen und Alterskategorien

Der Kinderbetreuungsatlas Kärnten enthält Detailinformationen zu Kindertagesstätten, Kinderkrippen (bis 2024), Kindergärten, alterserweiterten Gruppen, Horten und schulischer Nachmittagsbetreuung in den Kärntner Gemeinden. Die einzelnen Einrichtungen werden in unterschiedliche Alterskategorien eingeteilt:

Eine alterserweiterte Einrichtung beispielsweise, die für Kinder zwischen 1 und 6 Jahren zugänglich ist, fällt somit in die Kategorien „1- bis 3-Jährige“ und auch „3- bis 6-Jährige“.

VIF-Kriterien

Der Kategorisierung der Gemeinden liegt der Vereinbarkeitsindikator für Beruf und Familie (VIF) zugrunde. Nur bei Erfüllung der folgenden vier VIF-Kriterien ist Vollzeitbeschäftigung der Eltern möglich:

Kategorisierung

VIF-Kategorisierung der Kinderbetreuungseinrichtungen

Für die Kategorisierung einer Gemeinde werden in einem ersten Schritt alle Kinderbetreuungseinrichtungen in der jeweiligen Gemeinde, die in die Alterskategorie „3- bis 6-Jährige“ fallen einzeln bewertet. Folgende fünf Kategorien können auf eine Einrichtung zutreffen:

A
4 von 4 VIF-Kriterien werden erfüllt
B
3 von 4 VIF-Kriterien werden erfüllt
C
2 von 4 VIF-Kriterien werden erfüllt
D
1 von 4 VIF-Kriterien werden erfüllt
E
kein VIF-Kriterium erfüllt

Kategorisierung der Gemeinde

Die Kategorisierung einer Gemeinde basiert auf der am besten bewerteten Einrichtung für 3- bis 6-Jährige in der Gemeinde. Zusätzlich zur VIF-Bewertung der am besten bewerteten Einrichtung werden zur Bewertung der gesamten Gemeinde noch zusätzliche Betreuungsangebote hinzugezogen und honoriert. Bei der Bewertung der Gemeinden werden Kooperationen mit Nachbargemeinden berücksichtigt. Es ergeben sich sieben unterschiedliche Kategorien für Gemeinden:

1A+
die (beste) Einrichtung in der Gemeinde entspricht der Kategorie A, es gibt eine Kinderbetreuungseinrichtung für 1- bis 3-Jährige in der Gemeinde und die Gemeinde verfügt über mindestens eines der folgenden Zusatzangebote: mindestens eine Einrichtung zur Betreuung für Unter 1-Jährige, mindestens eine Einrichtung zur Nachmittagsbetreuung für 6- bis 10-Jährige, mindestens eine Einrichtung zur Nachmittagsbetreuung für 10- bis 14-Jährige, mindestens eine Möglichkeit für Frühaufsicht in der Volksschule, mindestens eine Inklusionsgruppe in einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Gemeinde
1A
die (beste) Einrichtung in der Gemeinde entspricht Kategorie A und es gibt eine Kinderbetreuungseinrichtung für 1- bis 3-Jährige in der Gemeinde
A
die (beste) Einrichtung in der Gemeinde entspricht Kategorie A
B
die (beste) Einrichtung in der Gemeinde entspricht Kategorie B
C
die (beste) Einrichtung in der Gemeinde entspricht Kategorie C
D
die (beste) Einrichtung in der Gemeinde entspricht Kategorie D
E
die (beste) Einrichtung in der Gemeinde entspricht Kategorie E oder es ist keine Kinderbetreuungseinrichtung für 3- bis 6-Jährige in der Gemeinde vorhanden